beraten – planen – optimieren – sparen
Über 6 Millionen Personen sind verpflichtet, in der Schweiz jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Die verschiedenen Gesetze, Verordnungen, Weisungen sind oft unübersichtlich und für viele Bürger teilweise schwer verständlich. Zudem beurteilen die Steuerbehörden in letzter Zeit die eingereichten Unterlagen sehr genau. Es ergeben sich vermehrte Rückfragen und Auflagen des Steueramtes.
Privatpersonen und KMU möchten ihre Steuern optimieren und gering halten. Wir helfen Ihnen, alle zulässigen Abzüge geltend zu machen und weisen Sie darauf hin, keine deklarationspflichtigen Einkommen zu vergessen.
Eine sorgfältig erstellte Steuererklärung spart Ihnen Zeit und Geld.
In diesem Spannungsfeld ist es sinnvoll, sich rund um die Steuern beraten zu lassen.
Als Spezialist im Steuerwesen helfe ich Ihnen:
- Ihre Steuern zu planen und zu optimieren,
- die Steuererklärung 2021 zu erstellen
- allfällige Auflagen sowie Einsprachen zu bearbeiten.
Wichtige Änderungen ab 2021
- Anpassung Berufskostenverordnung.
- Anpassung des Privatanteils bei Geschäftsfahrzeugen.
- Neue abzugsfähige Beitragshöhe für die gebundene Selbstsorge der Säule 3a.
- Abzug Photovoltaikanlagen.
- Abzugsfähigkeit von Bussen.
- Änderung bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge (neu 1/20 der Kapitalleistung (bisher 1/10) als Berechnungsgrundlage.
- Anpassung bei der Bewertung von nicht kotierten Aktien.
- Neuerungen für quellensteuerpflichtige Personen.
- Änderung betr. Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften.
Lassen Sie sich persönlich von mir beraten. Ich freue mich auf Sie.
René Winterstein