Allgemeine Geschäftsbedingungen






AGB

Geltungsbereich und Formvorschriften 

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Optima Finanzberatungen GmbH – der «Beauftragten» – und Ihnen, dem «Auftraggeber». Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich, sie müssen für ihre Gültigkeit indessen schriftlich vereinbart werden. E-Mail und andere Mitteilungsformen, welche in Textform les- und aus-druckbar sind, reichen dafür aus.

1.2 Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge.


Der Auftrag

2.1. Gegenstand des Auftrages sind die im Einzelfall vereinbarten, von der Beauftragten auszuführenden Tätigkeiten.

2.2 Von der Beauftragten im Rahmen der Auftragserfüllung allenfalls abgegebenen Erklärungen wie Empfehlungen, Prognosen, Erwartungen und dergleichen, können keinesfalls als Garantie oder Zusicherung verstanden werden.

2.3 Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

2.4 Die Beauftragte kann zur Erbringung ihrer Leistungen geeignete Dritte hinzuziehen.


Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber hat der Beauftragten ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, zukommen zu lassen. Die Beauftragte darf davon ausgehen, dass die ihr überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgten Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Haftung der Beauftragten für Ergebnisse basierend auf unvollständigen oder nicht wahr-heitsgetreuen Angaben wird vollständig ausgeschlossen.


Vertraulichkeit

4.1. Die Beauftragte verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle Informationen, von denen sie im usammenhang mit dem Auftrag Kenntnis erlangt, es sei denn, die Preisgabe der Informationen sei zur Erfüllung des Auftrages notwendig (z.B. Einreichen der Steuererklärung), der Auftraggeber entbinde die Beauftragte von der Geheimhaltungsverpflichtung, die Preisgabe sei zur Wahrung berechtigter eigener Interessen der Beauftragten notwendig oder die Bekanntgabe von Informationen sei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig.

4.2 Als vertraulich gelten alle Informationen betreffend den Auftraggeber, die nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind.

4.3 Als berechtigtes Eigeninteresse der Beauftragten gilt namentlich die Durchsetzung ihrer Honoraransprüche.

4.4 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

4.5 Die Parteien können sich elektronischer Kommunika-tionstechniken wie Telefon, Natel, E-Mail usw. bedienen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Einsatz dieser Technologien Risiken birgt, namentlich Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen können. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz der elektronischen Kommunikationstechnologien trotz der inhärenten Risiken einverstanden.

4.6 Die Beauftragte kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Auftraggeber, elektronisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Beauftragte stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Ver-pflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen.


Honorar und Auslagen

5.1. Die Höhe des Honorars vereinbaren die Parteien im Rahmen des Mandatsvertrages.

5.2 Bei Festpreishonoraren wird Mehraufwand, welcher durch die nachträgliche Änderung des ursprünglichen Leistungsumfangs (z.B. wegen Änderung-, Zusatz- oder Terminverschiebungswünschen seitens des Auftraggebers) verursacht wird, nach Zeitaufwand verrechnet. Dabei kommt ein Stundenhonorar in der Höhe von CHF 180 (exkl. MWSt) zur Anwendung, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5.3 Neben den Honoraransprüchen hat die Beauftragte Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Dritthonoraren, welche im Zuge der Leistungserbringung notwendig geworden sind. Im Falle von Dritthonoraren ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen die Honoraransprüche und Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Beauftragte von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Der Auftraggeber ist über die Tatsache der Beauftragung, die mutmasslichen Kosten sowie die Rechnungen der Dritten in Kenntnis zu setzen.

5.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie beruhen auf Schätzungen des mutmasslich erforderlichen Aufwandes zur Erfüllung des Auftrages, welche aufgrund der Informationen des Auftraggebers erstellt werden. Abweichungen sind möglich und vom Auftraggeber hinzunehmen. Ist für die Beauftragte absehbar, dass es gegenüber des Kosten-voranschlages zu mehr als 20 % Mehrkosten kommen wird, informiert sie den Auftraggeber von sich aus.

5.5 Die Beauftragte kann angemessene Vorschüsse verlangen sowie Zwischenabrechnungen stellen. In beiden Fällen kann sie die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

5.6 Die Rechnungen der Beauftragten sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.


Haftung 

6.1 Die Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber für unmittelbare, direkte Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

6.2 Jede weitergehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen, einschliesslich der Haftung für Hilfspersonen sowie für mittelbare und/oder indirekte Schäden und andere Folgeschäden.


Beendigung des Auftrags 

7.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen, durch Ablauf einer allfälligen vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf.

7.2 Im Fall eines Widerrufs des Auftrages hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Auftragsbeendigung erbrachten Leistungen zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.


Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. Es ist Schweizer Recht anwendbar.

8.2. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag sind die Gerichte in Uster zuständig, soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zuständig ist. Die Beauftragte ist zudem berechtigt, vor jedem anderen zuständigen Gericht Klage zu erheben.Version Januar 2019


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